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Der Verein

Der Förderverein Schloss Taucha e. V. setzt sich im Sinne der Satzung für den Erhalt und weiteren Ausbau des Rittergutsschlosses ein. Wir möchten gemeinsam die historische Keimzelle unserer Heimatstadt für folgende Generationen bewahren und sie zu einem lebendigen Mittelpunkt von Taucha entwickeln.

Der Verein will das Rittergutsschloss Taucha über die Stadtgrenzen hinaus in das Bewusstsein der Menschen rücken. Der historische Ort soll ein wichtiger gesellschaftlicher Faktor für die Stadt Taucha selbst und das Umland werden.

Das historische Rittergutsareal - die Geburtsstätte unserer Stadt - nahm in den vergangenen Jahren eine außerordentlich positive Entwicklung: erste Teile des Baukörpers wurden saniert und neuen Nutzungen zugeführt; ein weiter Fächer kultureller Angebote bereichert das Leben in unserer Stadt und wird darüber hinaus von Menschen aus nah und fern gern angenommen.

Allein im Jahr 2009 besuchten über 10 000 Gäste den Rundling auf dem Schlossberg.

Natürlich bleibt in den kommenden Jahren noch unendlich viel zu tun: die Restaurierung des mittelalterlichen Hofes und weiterer Gebäudeteile, eine historische Hofbeleuchtung, schließlich die Sanierung des Herrenhauses" und vieles mehr.

Wir als Förderverein werden mit unserem Spendenaufkommen auch künftig einen entscheidenden Beitrag leisten, das Rittergutsschloss Taucha zu entwickeln. Die Einnahmen aus all unseren Veranstaltungen stehen zu 100 Prozent dieser Entwicklung zur Verfügung.


Unser Vorstand
 

 Vorsitzender
1. stellv. Vorsitzender
2. stellv. Vorsitzender
(Öffentlichkeitsarbeit/PR)
Schatzmeisterin
ex officio-Mitglied
 -  Studienrat Jürgen Ullrich
 -  Harald Heinz
 -  Hans-Jörg Moldenhauer

 -  Britta Seufzer
 -  Dr. Holger Schirmbeck (Bürgermeister der Stadt Taucha)



Unser Verein wurde am 24.05.2000 gegründet und ist beim Amtsgericht Leipzig unter der Nummer 30424 eingetragen.

Finanzamt Eilenburg

Bankverbindung:
Sparkasse Leipzig
Kto.: 1100 1627 94
BLZ: 860 555 92
 
IBAN: DE36 8605 5592 1100 1627 94
BIC/SWIFT: WELA DE 8L


Gemäß Bescheinigung des FA Eilenburg dient der Verein ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. Abgabenordnung (AO) und gehört zu den in § 5 Abs. 1 Nr. 9 Körperschaftssteuergesetz (KStG) bezeichneten Körperschaften. Der Verein ist berechtigt, für Spenden Zuwendungsbestätigungen auszustellen.


 © 2009 - 2012 Förderverein Schloss Taucha e. V. | Betreuung: MOLDENHAUER IT-Dienstleistungen Leipzig | Haftungsausschluss siehe Impressum