Der Verein
Der Förderverein Schloss Taucha e. V. setzt sich im Sinne der
Satzung für den Erhalt und weiteren Ausbau des Rittergutsschlosses ein. Wir
möchten gemeinsam die historische Keimzelle unserer Heimatstadt für
folgende Generationen bewahren und sie zu einem lebendigen Mittelpunkt
von Taucha entwickeln.
Der Verein will das Rittergutsschloss Taucha über die
Stadtgrenzen hinaus in das Bewusstsein der Menschen rücken. Der
historische Ort soll ein wichtiger gesellschaftlicher Faktor für die
Stadt Taucha selbst und das Umland werden.
Das historische Rittergutsareal - die Geburtsstätte unserer
Stadt - nahm in den vergangenen Jahren eine außerordentlich
positive Entwicklung: erste Teile des Baukörpers wurden saniert
und neuen Nutzungen zugeführt; ein weiter Fächer kultureller
Angebote bereichert das Leben in unserer Stadt und wird darüber
hinaus von Menschen aus nah und fern gern angenommen.
Allein im Jahr 2009 besuchten über 10 000 Gäste den Rundling auf
dem Schlossberg.
Natürlich bleibt in den kommenden Jahren noch unendlich viel zu
tun: die Restaurierung des mittelalterlichen Hofes und weiterer
Gebäudeteile, eine historische Hofbeleuchtung, schließlich die
Sanierung des „Herrenhauses"
und vieles mehr.
Wir als Förderverein werden mit unserem Spendenaufkommen auch
künftig einen entscheidenden Beitrag leisten, das
Rittergutsschloss Taucha zu entwickeln. Die Einnahmen aus all
unseren Veranstaltungen stehen zu 100 Prozent dieser Entwicklung
zur Verfügung.
Unser Vorstand
Vorsitzender
1. stellv. Vorsitzender
2. stellv. Vorsitzender
(Öffentlichkeitsarbeit/PR)
Schatzmeisterin
ex officio-Mitglied |
- Studienrat Jürgen Ullrich
- Harald Heinz
- Hans-Jörg Moldenhauer
- Britta Seufzer
- Dr. Holger Schirmbeck (Bürgermeister der Stadt Taucha) |
Unser Verein wurde am 24.05.2000 gegründet und ist beim Amtsgericht
Leipzig unter der Nummer 30424 eingetragen.
Finanzamt Eilenburg
Bankverbindung:
Sparkasse Leipzig
Kto.: 1100 1627 94
BLZ: 860 555 92
IBAN: DE36 8605 5592 1100 1627 94
BIC/SWIFT: WELA DE 8L
Gemäß Bescheinigung des FA Eilenburg dient der Verein
ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken
im Sinne der §§ 51 ff. Abgabenordnung (AO) und gehört zu den in § 5 Abs.
1 Nr. 9 Körperschaftssteuergesetz (KStG) bezeichneten Körperschaften.
Der Verein ist berechtigt, für Spenden Zuwendungsbestätigungen
auszustellen.

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